Kreuer Team

Pflegefreies Raseneinzelgrab

Auf eigens angelegten Rasengrabfeldern werden Sargbei­set­z­ungen angeboten. Wie bei anderen Reihengrabstätten werden diese der Reihe nach vergeben und können nicht individuell ausgesucht werden.
An der Kopfseite der Gräber verläuft ein Steinplattenband, in das mittig eine Platte mit dem Vor- und Nachnamen des Verstorbenen eingesetzt wird. Die Gravur der Steinplatten wird ausschließlich durch die Stadt Hilden in Auftrag gegeben. Das Nutzungsrecht wird für 20 Jahre erworben und kann anschließend nicht verlängert werden. Die Pflege und Unterhaltung des Grabfeldes wird ausschließlich durch die Stadt Hilden übernommen. Um das einheitliche Erscheinungsbild des gesamten Grabfeldes zu erhalten, wird nach der Beisetzung kein Grabhügel angelegt. So kann die Fläche zeitnah wieder eingesät werden. Kränze, Grabschmuck oder Blumenschalen können auf den  Gräbern bzw. dem Grabfeld selbst nicht abgelegt werden.

 

  • Nutzungsrecht: 20 Jahre
  • Verlängerung des Nutzungsrechtes ist nicht möglich
  • Belegungsmöglichkeit: 1 Sarg

Reiheneinzelgrab

Reihengräber sind Einzelgrabstätten, in denen jeweils nur ein Sarg beigesetzt werden darf. Da sie der Reihe nach vergeben werden, kann die Lage des Grabes nicht Ausgesucht werden.
Das Nutzungsrecht an diesen Grabstätten wird für 20 Jahre erworben und kann nicht verlängert werden. Reihengrabstätten können gärtnerisch gestaltet, in Teilen oder komplett mit einer Grabplatte abgedeckt werden.

 

  • Nutzungsrecht: 20 Jahre
  • Verlängerung des Nutzungsrechtes ist nicht möglich
  • Belegungsmöglichkeit: 1 Sarg
  • Maße der Grabstätte: 1×2 m
Kreuer Team